Honig aus eigener Imkerei - Sommertracht 2023 frisch geschleudert
Honig aus eigener Imkerei - Sommertracht 2023 frisch geschleudert
Wir imkern seit vielen Jahrzehnten an unseren Imkerständen im Oberbergischen Kreis (Engelskirchen, Gummersbach) und Köln (Ehrenfeld, Ossendorf, Nippes). Hierbei steht das Wohlergehen unserer Bienen stehts an erster Stelle. Sämtliche Produkte sind naturbelassen und stammen aus der eigenen Herstellung.
Nachhaltiges Imkern
Respektvoll und schonend im Umgang. Uns geht es in erster Linie um das wohlergehen der Tiere. Deshalb imkern wir auch überwiegend bewusst ohne Schutzkleidung. So agieren wir automatisch vorsichtiger und achten besonders darauf, dass keine Biene zu Schaden kommt.
Hochwertige und naturbelassene Produkte
Unsere nachhaltigen Imkereiprodukte kommen direkt aus der Natur. Wer besondere Bienenprodukte wie Honig oder Wachs regional in Köln und Engelskirchen kaufen möchte, findet bei uns eine kleine aber hochwertige Auswahl. Alle Produkte sind unbehandelt und hundert Prozent natürlich.
Kontrolle
Um Infektionen unter den Bienenvölkern zu vermeiden, lassen wir unsere Bienenvölker und Produkte regelmäßig durch Bienensachverständige und in Fachzentren kontrollieren. Wir nehmen die Gefahren sehr ernst und bilden uns auf diesem Gebiet stetig weiter. Natürlich sind wir auch Mitglied in einem ortsansässigen Bienenzuchtverein.
Nachhaltige Verpackungen
Wir vermeiden konsequent sinnlosen Plastikmüll. Bspw. wird unser Honig in wiederverwendbaren Honiggläsern verkauft. Außerdem stellen wir unser Füllmaterial (Holzwolle) aus alten Holzabfällen aus unseren eigenen Wäldern her.
Wachkreislauf
Mittelwände aus dem Handel weisen oft Rückstände von Pestiziden oder Krankheitserregern auf. Wir imkern deshalb im eigenen Wachskreislauf. Hierbei verarbeiten wir ausschließlich das Wachs unserer Bienen und kaufen kein fremdes Wachs hinzu.
Wir imkern zertifiziert nach den Vorgaben des Deutschen Imkerbundes E.V. Deshalb wird die Qualität unseres Honigs auch ständig geprüft. Denn nur, wenn der Honig besonders schonend behandelt wird, behält er seine vielen wertvollen Inhaltsstoffe.
Gemäß § 3 der Verbandszeichensatzung der Bestimmung zu den Warenzeichen darf mit den Warenzeichen des D.I.B. nur Honig in den Verkehr gebracht werden, der über die Bestimmungen der Lebensmittelgesetze, insbesondere der Honigverordnung genügt.
Der D.I.B. überwacht ständig nach dem Stichproben- und Verdachtsprinzip die satzungsgemäße Nutzung seines Warenzeichens durch verbandseigene Kontrollen.
Quelle: Deutscher Imkerbund E.V.
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